Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgende AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (JPEG-Dateien, Fachabzüge…).
3. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Er erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingung. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
4. Während des Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet (Reportagen ausgenommen). Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf hinzuweisen.
5. Bei Reportagen sind dem Fotografen und seinem eventuellen Gehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
II. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
2. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
3. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, ist nicht gestattet.
III. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl für Bestellungen von Fachabzügen aussuchen kann.
2. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.
4. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
5. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.
IV. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Sollte der Auftraggeber die vom Fotografen hergestellten Bilder in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) veröffentlichen, ist er verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist (z. B. durch eine Verlinkung/Nennung der Seite des Fotografen)
4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
6. Der Fotograf darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z. B. für Homepage, Soziale Netzwerke etc.). In einem beigefügten Stammdatenblatt kann der AG die Art und Weise der Werbung bestimmen.
7. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
8. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
10. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder - RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe der Aufnahmen. Berechnet wird der Preis des gewählten Paketes anhand einer separaten Preisliste. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist bei der Hochzeitsfotografie maximal 2 Wochen nach dem Hochzeitstermin, spätestens bei Übergabe der Abzüge/der Dateien in bar oder per Überweisung fällig. Bei allen anderen Shootings am Aufnahmetag in bar, spätestens bei Bildübergabe. Bei Bestellungen von Fachabzügen ist der Betrag der Bestellung bei persönlicher Übergabe in bar fällig, bei Postversand per Überweisung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
3. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Kann das Shooting/die Hochzeit aufgrund von besonderen Umständen (z. B. Unfall, Krankheit, Witterungseinflüssen etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Der AG hat dem Fotografen den Ausfall rechtzeitig vor dem Termin zu melden.
2. Erscheint der AG nicht zum vereinbarten Termin ohne vorige Information an den Fotografen, so sind 20% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Ist es dem Fotografen aufgrund besonderer Umstände (z. B. Unfall, Krankheit, Verkehrsstörungen etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Dieser hat dem Auftraggeber den Ausfall rechtzeitig vor dem Termin zu melden.
4. Der Fotograf hat zusammen mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin zu finden, ggf. auf einen anderen Fotografen zu verweisen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Ebenfalls verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
VII. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,40 €
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VIII. Dateienspeicherung
1. Die Original-Dateien (RAW-Format), sowie die bearbeiteten Dateien (JPEG-Format) werden 2 Jahre lang gespeichert. Danach werden die RAW-Dateien gelöscht, die bearbeiteten JPEG-Dateien bleiben noch weitere 3 Jahre gespeichert. Danach werden auch diese gelöscht.
IX. Haftung
1. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder .
3. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
X. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XI. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.03.2015. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.